Fahrausbildung Klasse C/CE

Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C/CE in 23 Tagen

In Abwandlung ebenfalls als Soloklasse C, CE, C1/C1E möglich - sprechen Sie uns gerne an!

Diese Führerscheinausbildung ist nach AZAV zertifiziert und berechtigt u.a. die Förderung durch Bildungsgutscheine öffentlicher Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter), Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit einer zG von mehr als 3.500 kg, die nicht unter die Klassen D1 oder D fallen (Mitnahme von Personen wie bei Kl. B). Ein Anhänger bis 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Bei Erwerb der Klasse CE dürfen Sie Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitführen.

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
persönliche, geistige und körperliche Eignung
trägerinterne Eignungsüberprüfung
gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse Kl. B

Diese Führerscheinausbildung ist als Vollzeitmaßnahme angelegt. Die tägliche Anwesenheit (Montags - Freitag) ist von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr, wobei ein Teil der zur Verfügung stehenden Fahrstunden außerhalb des Unterrichtes gefahren werden. Die Fahrstunden sind unterteilt in Übungsstunden und Sonderfahrten. Die Ausbildung läuft verzahnt, so wie es die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vorschreibt. Während der 23-tägigen Ausbildung bleibt genug Zeit, um sich in Ruhe auf die Theorieprüfung C/CE vorzubereiten, da der Anteil der vorgeschriebenen Theorieunterrichte höher ist als die verpflichtenden Stunden.
Die praktischen Prüfungen C und CE werden vom TÜV Nord abgenommen.

Für den Führerscheinantrag werden benötigt:
Führerscheinkopie
Personalausweiskopie (gültig!)
ein biometrisches Passbild
ärztliches und augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe Bescheinigung über 9 UE

Wissenswertes für die gewerbliche Nutzung der Klasse C/CE
Für den Fall einer gewerblichen Nutzung reicht der reine Führerschein nicht mehr aus. Im gewerblichen Güterkraftverkehr wird eine zusätzliche Qualifikation benötigt - die sogenannte "beschleunigte Grundqualifikation". Die Fahrerlaubnis wird dann auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.

Status: Anmeldung möglich

Belegung: 10 von 20 Plätzen frei

Kursnr.: 241-CCE-02

Beginn: Di., 23.07.2024, 08:00 - 13:00 Uhr

Dauer: 0

Kursort: Rudolf-Diesel-Str. 12, 21684 Stade Raum 1 & 2

Gebühr: 0,00 € (inkl. MwSt.)

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